Mi 27 Feb 2008
Die anvisierte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung plant, Pflegebedürftige, die zu Hause von Familienmitgliedern versorgt werden, nachhaltiger zu unterstützen.
Das Gesetz, das Anfang Juli diesen Jahres in Kraft treten wird regelt, dass die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung stufenweise angehoben werden sollen. Wer als Patient auf vielen offenen Fragen bezüglich der Pflegeversorgung bislang sitzen geblieben ist, kann ab 1. Januar 2009 einen sogenannten Pflegerberater in Anspruch nehmen. Dieser soll nicht nur eine beratende Funktion einnehmen, sondern auch erforderliche Hilfen organisieren und mit Rat und Tat dem Pflegebedürftigen zur Seite stehen.
Die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Stadtbezirken und Gemeinden richtet sich an Pflegebedürftige wie auch Angehörige. Hier wird die Möglichkeit geboten, vor Ort ein Beratungsgespräch zu führen hinsichtlich angebotener Hilfsmittel. Auch ist mit einer Unterstützung bei der Koordination von Angeboten zu rechnen.
Als innovativ und patientenorientiert gelten die Richtlinien für Pflegezeiten. Pflegt ein Arbeitnehmer einen Angehörigen, soll er die Möglichkeit nutzen können, bis zu zehn Tage unbezahlt die Pflege übernehmen zu können, wenn es zu einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten kommt.
Hat ein Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, erwirbt sich derjenige, der die Pflege eines Angehörigen übernommen hat den Anspruch, bis zu einem halben Jahr unbezahlt zu Hause bleiben zu können, um pflegerische Tätigkeiten zu vollrichten.
Einerseits erhält man für diesen Zeitraum zwar keine Entlohnung, doch andererseits bleibt man sozialversichert und sichert sich das Recht, wieder an den Arbeitsplatz zurück kehren zu können.
Parallel dazu werden jedoch die Beiträge ab 1. Juli 2008 angehoben. So steigt der Beitragssatz allgemein von 1,7 auf 1,95 Prozent und bei Kinderlosen von 1,95 auf 2,2 Prozent an.
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