Wie definiert man eine Berufsunfähigkeit?
So lange eine Familie mit einem regelmäßigen Einkommen rechnen kann, steht dem Glück nichts im Wege. Wie aber sieht es aus, wenn der Haupternährer plötzlich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu gezwungen ist, unfreiwillig aus dem Erwerbsleben aussteigen zu müssen?
Dann entfällt das Einkommen, von dem alle anfallenden Kosten bestritten werden müssen. Wer da glaubt, dass die gesetzliche Absicherung in Form der Erwerbsminderungsrente Abhilfe schafft, wird schnell erwachen. Denn bei weitem reicht diese Rente nicht aus, den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Folgen sind unweigerlich finanzielle Engpässen, die den Geschädigten sogar in den finanziellen Ruin treiben können.
Denn wer noch für die Ausbildung von Kindern gerade stehen muss oder sogar durch ein Hypothekendarlehen belastet ist, wird schnell ins soziale Abseits getrieben.
Bereits über zwei Millionen Frührentner sind bereits davon betroffen, vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgestiegen zu sein. Und Statistiken belegen, dass immer häufiger auch schwere Erkrankungen dafür die Ursache sind.
Grundsätzlich liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte nachweislich durch eine Verletzung, eine schwere Erkrankung oder einen berufsbedingten Kräfteverfall dauerhaft nicht mehr im Stande ist, seinen Beruf weiterhin ausüben zu können, der seiner Ausbildung entsprechend ist.
Entscheidend ist auch, ob der versicherten Person auch eine andere Tätigkeit zugemutet werden kann. Beurteilt wird dies auch daran, wie die jeweilige Ausbildung, das Wissen und die Gehaltseinstufung des Arbeitnehmers aussieht.
Zu den häufigsten Fragen in Bezug auf eine Berufsunfähigkeit gehört auch die nach der Höhe der Rentenzahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Regel richten sich die Leistungen nach dem Grad der Invalidität. Bereits beim Abschluss einer solchen Versicherung kann der Arbeitnehmer Einfluss auf die Höhe der Rente nehmen.
Meist bieten die Versicherer zwei Varianten an. Bei der Pauschalregelung kann eine volle Rentenzahlung zugesichert werden, sobald der Versicherte wenigstens zu 50 Prozent berufsunfähig geworden ist. Wer diesen Prozentsatz jedoch nicht erreicht, muss davon ausgehen, mit leeren Händen da zu stehen.
Somit eignet sich für die meisten Arbeitnehmer eher ein Staffelsystem, weil sich eine Berufsunfähigkeit gerade bei Erkrankungen schleichend einstellt.
Dann zahlt der Versicherer bereits eine anteilige Berufsunfähigkeitsrente ab einer 25 prozentigen Berufsunfähigkeit. Mit einer vollen Rentenzahlung kann der Versicherte dann rechnen, wenn er zu wenigstens 75 Prozent berufsunfähig geworden ist.