Wer ins Krankenhaus muss, will in den besten Händen sein. Dies trifft nicht einzig und allein auf die Behandlung zu, sondern auch auf die äußeren Umstände der Unterbringung. Mehrbettzimmer, wie sie dem gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, sind nicht immer dazu geeignet, den Genesungsprozess zu beschleunigen. Der Kassenpatient kommt lediglich dann in einem Einbettzimmer unter, wenn es der Gesundheitszustand erforderlich macht und der Patient Ruhe benötigt.
Auch auf den Besuch des Chefarztes muss der Kassenpatient verzichten. Dieser stattet dem gesetzlich Versicherten nur dann einen Besuch ab, wenn außergwöhnliche Umstände dazu zwingen. Ansonsten muss der Patient mit dem Arzt vorlieb nehmen, der gerade seinen Dienst versieht. Naturgemäß sind viele Menschen mit diesen Grundleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten sind, nicht immer einverstanden. Was liegt da näher, als den gesetzlichen Schutz durch eine private Zusatzversicherung zu erweitern? (more…)